SR 414.205.6 (GebV-SAR)

In Kraft

414.205.6 — Verordnung vom 23. März 2018 des Schweizerischen Akkreditierungsrats über die Gebühren für die Akkreditierungsverfahren und für Leistungen im Auftrag Dritter (Gebührenverordnung SAR, GebV-SAR)

Inkrafttreten
01.07.2018
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 26. Februar 2015 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS)
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