SR 414.205.5
In Kraft414.205.5 — Verordnung des Hochschulrates vom 25. Februar 2016 über die Gewährung von festen Beiträgen an Hochschulinstitutionen
Inkrafttreten
01.01.2017
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 26. Februar 2015 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS)
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