SR 412.101.221.83
Aufgehoben412.101.221.83 — Verordnung des SBFI vom 18. Juli 2012 über die berufliche Grundbildung Messerschmiedin/Messerschmied mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Totalrevision: Neue Handlungskompetenzen (5 Bereiche), 1280 Schullektionen, 24 ÜK-Tage in 4 Kursen, neu Bereich «Verkaufen» im 4. Lehrjahr. Ab 1.5.2026.
Kurzanalyse
Die Verordnung von 2012 wird vollständig durch eine neue Struktur ersetzt, die auf Handlungskompetenzen aufbaut. Neu sind fünf Bereiche definiert: Planen/Organisieren, Herstellen, Qualitätssicherung, Unterhalten sowie Verkaufen — letzterer mit 40 Lektionen ausschliesslich im 4. Lehrjahr. Die überbetrieblichen Kurse umfassen neu 24 Tage in 4 thematischen Kursen (Grundfertigkeiten, Schmieden, Mehrteiliges Werkzeug, 3D-Modellieren). Berufsbildner benötigen neu mindestens 2 Jahre Praxis (EFZ Messerschmied) bzw. 3 Jahre bei verwandtem Abschluss.