SR 363
In Kraft363 — Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
DNA-Profil-Gesetz regelt Verwendung von DNA-Profilen. Ab 01.01.2027: Art. 13a Abs. 3 der Revision 2021 tritt in Kraft.
Kurzanalyse
Der Bundesrat setzt den noch ausstehenden Art. 13a Abs. 3 der Gesetzesrevision vom 17. Dezember 2021 per 1. Januar 2027 in Kraft. Diese Revision geht auf die Motion 15.4150 zurück, die längere Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile von Tätern schwerer Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung anstrebte. Die abschliessende Inkraftsetzung schliesst die gestaffelte Umsetzung der Revision ab, deren übrige Bestimmungen bereits 2023 in Kraft getreten sind.