SR 363

In Kraft

363 — Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz)

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Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2025-06-19 · Änderung moderat · In Kraft ab 2027-01-01

DNA-Profil-Gesetz regelt Verwendung von DNA-Profilen. Ab 01.01.2027: Art. 13a Abs. 3 der Revision 2021 tritt in Kraft.

Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 17. Dezember 2021 des DNA-Profil-Gesetzes

Kurzanalyse

Der Bundesrat setzt den noch ausstehenden Art. 13a Abs. 3 der Gesetzesrevision vom 17. Dezember 2021 per 1. Januar 2027 in Kraft. Diese Revision geht auf die Motion 15.4150 zurück, die längere Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile von Tätern schwerer Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung anstrebte. Die abschliessende Inkraftsetzung schliesst die gestaffelte Umsetzung der Revision ab, deren übrige Bestimmungen bereits 2023 in Kraft getreten sind.