SR 321.0 (MStG)
In Kraft321.0 — Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 (MStG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Verweisanpassung im MStG infolge Umnummerierung von Artikeln im MG; keine inhaltliche Änderung des Militärstrafrechts.
Bundesgesetz über die Armee und Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
MG-Totalrevision: RS dauert neu fix 18 Wochen, WK bis 26 Tage, neues Sold-/Verpflegungs-/Unterkunftsregime, Rückforderung zivil anerkannter Ausbildungskosten möglich. Ab 1.6.2026.
Art. 50a Abs. 2: Tätigkeitsverbot nach Art. 50 erstreckt sich neu explizit auf Handelsregisterfunktionen und weisungsabhängige Dritte.
Kurzanalyse
Die Änderung präzisiert den Geltungsbereich des militärstrafrechtlichen Tätigkeitsverbots analog zur parallelen StGB-Anpassung. Sie ist eine Folgeänderung zur übergeordneten Missbrauchsbekämpfung im Konkursrecht und hat für das MStG selbst keinen eigenständigen materiellen Gehalt.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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