SR 314.11 (OBV)
In Kraft314.11 — Ordnungsbussenverordnung vom 16. Januar 2019 (OBV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
OBV regelt Ordnungsbussen im Strassenverkehr. Ab 1.7.2026: Neue und angepasste Bussentatbestände in Anhang 1 (Bussenliste 1).
Ordnungsbussenverordnung (OBV)
Kurzanalyse
Anhang 1 der OBV (Bussenliste 1) erhält neue und überarbeitete Tatbestände. Neu erfasst sind u.a. das unzulässige Rechtsüberholen bzw. Rechtsvorbeifahren auf Haupt- und Nebenstrassen (CHF 100) sowie auf Autobahnen (CHF 200), das linkseitige Umfahren von Verkehrsinseln oder Sperrflächen (CHF 100 bzw. CHF 30 je nach Fahrzeugkategorie) sowie ein neuer Tatbestand zum Verbot für Motorfahrräder (CHF 30). Die Änderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Motion 20.4339 zur Reduktion von übermässigem Motorenlärm; zudem betrifft eine Anpassung ausschliesslich den italienischen bzw. französischen Gesetzestext.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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