SR 312.057
In Kraft312.057 — Verordnung vom 3. Dezember 2010 über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte
Inkrafttreten
01.01.2011
Rechtsgebiet
Verordnung vom 3. Dezember 2010 über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte
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Art. 1
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Urteil
Beschwerde gegen Vollzugsmodalitäten einer Beschlagnahme ist mangels nicht wieder gutzumachenden Nachteils unzulässig.