SR 312.057

In Kraft

312.057 — Verordnung vom 3. Dezember 2010 über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte

Inkrafttreten
01.01.2011
Rechtsgebiet
Verordnung vom 3. Dezember 2010 über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte

Bundesgerichtsurteile

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Urteile
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Art. 1

1 Urteil
7B_1052/20242026-03-02

Beschwerde gegen Vollzugsmodalitäten einer Beschlagnahme ist mangels nicht wieder gutzumachenden Nachteils unzulässig.