SR 291 (IPRG)
In Kraft291 — Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG)
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Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 1
Bundesgericht weist Beschwerde gegen nachehelichen Unterhalt grösstenteils ab, heisst sie aber wegen aktenwidriger Steuerberechnung teilweise gut.
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Bundesgericht weist Beschwerde der Erben von S.A. ab, weil der Zivilschaden nicht direkt aus der in der Schweiz begangenen Urkundenfälschung, sondern aus dem im Ausland erfolgten Gebrauch der gefälschten Urkunde resultierte.
Mutter zieht mit Kindern nach Grossbritannien: Schweizer Gerichte verloren Zuständigkeit bereits vor Einreichung des Sistierungsgesuchs des Vaters.
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Porsche-Fahrers ab, der nach selbstverschuldetem Kontrollverlust auf einer Rennstrecke Schadenersatz von der Versicherung des Unfallgegners forderte.
Art. 17
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 18
Bundesgericht verweigert definitive Rechtsöffnung zugunsten einer sanktionierten Gläubigerin, weil das Zahlungsverbot der Ukraine-Verordnung einer gesetzlichen Stundung gleichkommt.
Art. 19
Art. 20
Bundesgericht bestätigt Rückkehranordnung für zwei Minderjährige nach Mexiko; Mutter scheitert mit allen Ausnahmeeinwänden gemäss HKÜ Art. 13.
Art. 21
Art. 23
Art. 25
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 26
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 27
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 28
Art. 29
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 31
Art. 32
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Art. 37
Art. 39
Art. 44
Art. 45
Art. 46
Art. 48
Art. 49
Art. 51
Art. 52
Art. 53
Art. 54
Art. 56
Art. 59
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Art. 60
Art. 61
Art. 62
Art. 63
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Art. 64
Art. 65
Art. 66
Art. 68
Art. 69
Art. 70
Art. 72
Art. 73
Art. 77
Art. 78
Art. 79
Art. 82
Art. 83
Art. 85
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Art. 86
Art. 87
Art. 88
Art. 89
Art. 90
Art. 91
Art. 92
Art. 93
Art. 95
Art. 96
Art. 99
Art. 100
Art. 105
Art. 109
Art. 110
Art. 112
Art. 113
Art. 114
Art. 116
Art. 117
Art. 118
Art. 119
Art. 120
Art. 121
Art. 124
Art. 126
Art. 128
Art. 129
Bundesgericht weist Beschwerde der Erben von S.A. ab, weil der Zivilschaden nicht direkt aus der in der Schweiz begangenen Urkundenfälschung, sondern aus dem im Ausland erfolgten Gebrauch der gefälschten Urkunde resultierte.
Art. 133
Bundesgericht weist Beschwerde der Erben von S.A. ab, weil der Zivilschaden nicht direkt aus der in der Schweiz begangenen Urkundenfälschung, sondern aus dem im Ausland erfolgten Gebrauch der gefälschten Urkunde resultierte.
Art. 134
Art. 136
Art. 139
Art. 140
Bundesgericht weist Beschwerde der Erben von S.A. ab, weil der Zivilschaden nicht direkt aus der in der Schweiz begangenen Urkundenfälschung, sondern aus dem im Ausland erfolgten Gebrauch der gefälschten Urkunde resultierte.
Art. 142
Art. 143
Art. 144
Art. 145
Art. 148
Art. 149
Art. 151
Art. 154
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 155
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 156
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 157
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 158
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 159
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 160
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 161
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 166
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 167
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 168
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 169
Art. 170
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 171
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 172
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Art. 173
Art. 174
Art. 175
Art. 176
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Bundesgericht weist Beschwerde eines ungarischen Fussballclubs gegen TAS-Entscheid ab, weil dieser die Frist zur Anforderung der Entscheidbegründung verpasst hatte.
Art. 177
Art. 178
Art. 179
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines kuwaitischen Ex-Ministers wegen urkundenfälschung durch Erschleichen einer fingierten Schiedsgerichtsentscheidung.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen intellektueller Urkundenfälschung, der einen gefälschten Schiedsspruch unterzeichnete, ohne ihn zu lesen.
Art. 180
Art. 182
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines kuwaitischen Ex-Ministers wegen urkundenfälschung durch Erschleichen einer fingierten Schiedsgerichtsentscheidung.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen intellektueller Urkundenfälschung, der einen gefälschten Schiedsspruch unterzeichnete, ohne ihn zu lesen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines ungarischen Fussballclubs gegen TAS-Entscheid ab, weil dieser die Frist zur Anforderung der Entscheidbegründung verpasst hatte.
Art. 183
Art. 186
Art. 187
Art. 188
Art. 189
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen ein Schiedsgutachten nach Art. 169 AVO nicht ein, weil dieses kein taugliches Anfechtungsobjekt darstellt.
Art. 190
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines kuwaitischen Ex-Ministers wegen urkundenfälschung durch Erschleichen einer fingierten Schiedsgerichtsentscheidung.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen intellektueller Urkundenfälschung, der einen gefälschten Schiedsspruch unterzeichnete, ohne ihn zu lesen.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Bundesgericht weist Beschwerde eines ungarischen Fussballclubs gegen TAS-Entscheid ab, weil dieser die Frist zur Anforderung der Entscheidbegründung verpasst hatte.
Art. 191
Bundesgericht weist Revisionsgesuch der Volksrepublik China gegen einen Schiedsgerichts-Zuständigkeitsentscheid ab, da die Revisionsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Art. 192
Bundesgericht weist Beschwerde eines ungarischen Fussballclubs gegen TAS-Entscheid ab, weil dieser die Frist zur Anforderung der Entscheidbegründung verpasst hatte.
Art. 193
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines kuwaitischen Ex-Ministers wegen urkundenfälschung durch Erschleichen einer fingierten Schiedsgerichtsentscheidung.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen intellektueller Urkundenfälschung, der einen gefälschten Schiedsspruch unterzeichnete, ohne ihn zu lesen.
Art. 194
Art. 196
Art. 197
Art. 198
Art. 199
Art. 8a
Art. 8c
Bundesgericht weist Beschwerde der Erben von S.A. ab, weil der Zivilschaden nicht direkt aus der in der Schweiz begangenen Urkundenfälschung, sondern aus dem im Ausland erfolgten Gebrauch der gefälschten Urkunde resultierte.
Art. 11a
Art. 149c
Art. 149d
Art. 174a
Art. 180b
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines kuwaitischen Ex-Ministers wegen urkundenfälschung durch Erschleichen einer fingierten Schiedsgerichtsentscheidung.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen intellektueller Urkundenfälschung, der einen gefälschten Schiedsspruch unterzeichnete, ohne ihn zu lesen.
Art. 190a
Bundesgericht weist Revisionsgesuch der Volksrepublik China gegen einen Schiedsgerichts-Zuständigkeitsentscheid ab, da die Revisionsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Bundesgericht weist Revisionsgesuch ab, weil die neu vorgelegte Studie als echtes Novum nach dem Urteilsdatum entstanden und damit als Revisionsgrund ausgeschlossen ist.
Art. _general
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einer fingierten Schiedsgerichtsentscheidung, die in Kuwait zur Diskreditierung politischer Gegner eingesetzt wurde.