SR 235.171.1

In Kraft

235.171.1 — Verordnung der Bundesversammlung vom 17. Juni 2022 über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Inkrafttreten
01.09.2023
Rechtsgebiet
Datensammlung des Sicherheitsdienstes des Parlamentsgebäudes
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