SR 221.431 (GeBüV)

In Kraft

221.431 — Verordnung vom 24. April 2002 über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)

Inkrafttreten
01.06.2002
Rechtsgebiet
Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten
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