SR 221.302 (RAG)
In Kraft221.302 — Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
RAG wird durch BPG-Revision mitgeändert. Ab 2027-01-01: Anpassung personalrechtlicher Verweisungen an das revidierte BPG.
BPG-Totalrevision modernisiert Bundespersonalrecht: neue Regeln für Personalverleih, Datenschutz, Whistleblowing und Arbeitsverhältnisse ab 2027.
Kurzanalyse
Das Revisionsaufsichtsgesetz wird formell an die neuen BPG-Bestimmungen angepasst. Es handelt sich um Verweisanpassungen ohne eigenständige inhaltliche Änderungen.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 11
Art. 12
Art. 15
Art. 16
Art. 17
Art. 18
Art. 19
Art. 24
Art. 28
Bundesgericht tritt auf Beschwerde der Revisionsaufsichtsbehörde gegen Kürzung des Entzugs von Revisionslizenzen nicht ein, weil das aktuelle Rechtsschutzinteresse fehlt.