SR 211.435.1 (EÖBV)

In Kraft

211.435.1 — Verordnung vom 8. Dezember 2017 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)

Inkrafttreten
01.02.2018
Rechtsgebiet
Öffentliche Beurkundung
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