SR 211.223.11 (VBVV)

In Kraft

211.223.11 — Verordnung vom 23. August 2023 über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)

Inkrafttreten
01.01.2024
Rechtsgebiet
Kindes- und Erwachsenenschutz
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