SR 172.111 (OV-BR)

In Kraft

172.111 — Organisationsverordnung für den Bundesrat vom 29. November 2013 (OV-BR)

Inkrafttreten
01.01.2014
Rechtsgebiet
Organisationsverordnung für den Bundesrat vom 29. November 2013 (OV-BR)

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2025-02-12 · Änderung marginal · In Kraft ab 2025-03-01

OV-BR regelt Bundesratsorganisation. Ab 1. März 2025: Vertretungsregelung der Bundeskanzlei intern präzisiert.

Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR)

Kurzanalyse

Interne Organisationsänderung ohne Aussenwirkung: Die neue Regel klärt, wer die Vizekanzlerin oder den Vizekanzler bei Bundesratsverhandlungen vertritt, wenn diese verhindert sind — dies betrifft ausschliesslich die interne Funktionsfähigkeit der Bundeskanzlei.

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Artikel 3 OV-BR wird um eine dritte Vertretungsstufe ergänzt. Bisher regelte die Verordnung, dass der Bundeskanzler durch eine Vizekanzlerin oder einen Vizekanzler vertreten wird. Neu kann die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bei Verhinderung einer Vizekanzlerin oder eines Vizekanzlers ein Kadermitglied der Bundeskanzlei mit Leitungsfunktion als Vertretung bezeichnen. Diese Regelung betrifft ausschliesslich die interne Hierarchie und Stellvertretungskette innerhalb der Bundeskanzlei und hat keine Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten ausserhalb der Bundesverwaltung. Für Compliance Officers, HR-Verantwortliche, Treuhänder oder sonstige Praktiker ausserhalb der Bundesverwaltung besteht keinerlei Handlungsbedarf.