SR 172.010.31 (IGEG)
In Kraft172.010.31 — Bundesgesetz vom 24. März 1995 über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG)
Inkrafttreten
01.01.1996
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 24. März 1995 über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
2026-02-27
·
Änderung
marginal
·
In Kraft ab 2027-01-01
IGEG wird durch BPG-Revision mitgeändert. Ab 2027-01-01: Anpassung personalrechtlicher Verweisungen an das revidierte BPG.
Mantelerlass — 15 Erlasse betroffen
BPG-Totalrevision modernisiert Bundespersonalrecht: neue Regeln für Personalverleih, Datenschutz, Whistleblowing und Arbeitsverhältnisse ab 2027.
Kurzanalyse
Das Gesetz über das Institut für Geistiges Eigentum wird formell an die revidierten BPG-Bestimmungen angepasst. Es handelt sich um reine Verweisbereinigungen ohne inhaltliche Änderungen.
Bundesgerichtsurteile
3
Urteile
3
Artikel zitiert
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
BGE 131 III 4952005-06-07
3 Art.