SR 151.3 (BehiG)
In Kraft151.3 — Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Sonderschulzuweisung eines autistischen Kindes, da Regelschule seinen Bedürfnissen nicht genügt.
Art. 2
Bundesgericht bestätigt Versetzung eines Kindes mit Behinderung in die Kleinklasse als verhältnismässig und nicht diskriminierend.
Art. 3
Art. 5
Art. 7
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht bezahlt und die Begründung ungenügend war.
Art. 8
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht bezahlt und die Begründung ungenügend war.
Bundesgericht bestätigt Versetzung eines Kindes mit Behinderung in die Kleinklasse als verhältnismässig und nicht diskriminierend.
Art. 9
Art. 10
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht bezahlt und die Begründung ungenügend war.
Bundesgericht bestätigt Versetzung eines Kindes mit Behinderung in die Kleinklasse als verhältnismässig und nicht diskriminierend.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Sonderschulzuweisung eines autistischen Kindes, da Regelschule seinen Bedürfnissen nicht genügt.
Art. 11
Art. 20
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Sonderschulzuweisung eines autistischen Kindes, da Regelschule seinen Bedürfnissen nicht genügt.
Art. 7d
Art. _general
Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut und weist Sache zur Neubeurteilung zurück, weil alternative Therapieoptionen ungenügend abgeklärt wurden.