SR 150.21
In Kraft150.21 — Verordnung vom 2. November 2016 zum Bundesgesetz zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Inkrafttreten
01.01.2017
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
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