SR 142.204 (VEV)
In Kraft142.204 — Verordnung vom 15. August 2018 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Anhang 5 (Art. 8 Abs. 3): Visumbefreiung für georgische Diplomaten-, Dienst- und Amtspässeinhaber vorübergehend aufgehoben. Ab 8.4.2026.
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Kurzanalyse
Die EU-Durchführungsverordnung 2026/496 vom 6. März 2026 wird in Anhang 5 aufgenommen und setzt die Visumbefreiung für georgische Staatsangehörige mit Diplomaten-, Dienst- oder Amtspässen vorübergehend aus. Betroffene Personengruppe benötigt für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum nun ein Visum.
VEV regelt Einreise und Visumerteilung. Ab 01.02.2026: Behörden können persönliches Erscheinen zur Identifikation oder weiteren Abklärungen verlangen.
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Kurzanalyse
Art. 23 Abs. 2 VEV erhält eine neue Fassung: Die zuständige Behörde kann Visumgesuchstellende ausdrücklich zur persönlichen Vorsprache auffordern – sei es zur Identifikation oder für weitergehende Abklärungen. Diese Regelung kodifiziert eine Praxisbefugnis, die künftig eine klare gesetzliche Grundlage für Vorladungen im Visumverfahren schafft.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 3
Bundesgericht bestätigt siebenjährige Landesverweisung eines seit Kindheit in der Schweiz lebenden Laoten wegen qualifizierten Drogenhandels.