SR 0.975.228.5
In Kraft0.975.228.5 — Abkommen vom 1. August 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Inkrafttreten
19.11.2002
Rechtsgebiet
Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten