SR 0.975.216.7
In Kraft0.975.216.7 — Abkommen vom 14. Oktober 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Inkrafttreten
03.09.2001
Rechtsgebiet
Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten