SR 0.732.323.492
In Kraft0.732.323.492 — Briefwechsel vom 22. Februar/28. März 2017 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend den Bereich und die Einzelheiten der Alarmierung und/oder der Übermittlung von Informationen im Falle von Kleinereignissen oder Unfallsituationen im Kernkraftwerk Bugey oder in den schweizerischen Kernkraftwerken Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg
Inkrafttreten
06.04.2017
Rechtsgebiet
Abkommen vom 30. November 1989 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können (mit Briefwechsel)