SR 0.732.323.491
In Kraft0.732.323.491 — Briefwechsel vom 5./20. November 2008 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend den Bereich und die Einzelheiten der Alarmierung und/oder der Übermittlung von Informationen im Falle von Kleinereignissen oder Unfallsituationen im Kernkraftwerk Fessenheim oder in den schweizerischen Kernkraftwerken Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg (mit Beilage)
Inkrafttreten
20.11.2008
Rechtsgebiet
Abkommen vom 30. November 1989 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können (mit Briefwechsel)