SR 0.631.252.945.460
In Kraft0.631.252.945.460 — Abkommen vom 11. März 1961 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt (mit Schlussprotokoll)
Inkrafttreten
10.07.1963
Rechtsgebiet
Zollverfahren