SR 0.631.252.934.954.1

In Kraft

0.631.252.934.954.1 — Notenaustausch vom 23. Juni/25. September 1981 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen an der Strasse Allschwil-Hegenheim

Inkrafttreten
25.09.1981
Rechtsgebiet
Abkommen vom 28. September 1960 zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt (mit Schlussprotokoll und Briefwechsel)