SR 0.631.252.934.952.3
In Kraft0.631.252.934.952.3 — Briefwechsel vom 23. Januar/7. Februar 1996 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Genf-Cornavin und die Grenzabfertigung während der Fahrt zwischen Genf und Bellegarde und umgekehrt
Inkrafttreten
07.02.1996
Rechtsgebiet
Abkommen vom 28. September 1960 zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt (mit Schlussprotokoll und Briefwechsel)