SR 0.631.252.934.951.2

In Kraft

0.631.252.934.951.2 — Vereinbarung vom 27. November 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik zur Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Annemasse und die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Genf-Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse

Inkrafttreten
01.05.2026
Rechtsgebiet
Notenaustausch vom 19. Dezember 1994 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof von Genf-Eaux-Vives