SR 0.631.252.934.951.2
In Kraft0.631.252.934.951.2 — Vereinbarung vom 27. November 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik zur Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Annemasse und die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Genf-Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse
Inkrafttreten
01.05.2026
Rechtsgebiet
Notenaustausch vom 19. Dezember 1994 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof von Genf-Eaux-Vives
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
2026-04-16
·
Änderung
marginal
·
In Kraft ab 2026-05-01
Internationaler Vertrag / Notenaustausch — keine direkte CH-Praxisrelevanz.