SR 0.631.252.934.951.2

In Kraft

0.631.252.934.951.2 — Vereinbarung vom 27. November 2019 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik zur Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Annemasse und die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Genf-Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse

Inkrafttreten
01.05.2026
Rechtsgebiet
Abkommen vom 28. September 1960 zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt (mit Schlussprotokoll und Briefwechsel)