SR 0.631.252.934.95

In Kraft

0.631.252.934.95 — Abkommen vom 28. September 1960 zwischen der Schweiz und Frankreich über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt (mit Schlussprotokoll und Briefwechsel)

Inkrafttreten
08.07.1961
Rechtsgebiet
Zollverfahren