SR 0.631.252.916.321

In Kraft

0.631.252.916.321 — Vereinbarung vom 24. Oktober 1967 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Fürstlich Liechtensteinischen Regierung und der Österreichischen Bundesregierung betreffend die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Bludenz-Feldkirch-Buchs-Sargans und hinsichtlich der nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Buchs

Inkrafttreten
23.01.1968
Rechtsgebiet
Zollverfahren