SR 0.415.31
In Kraft0.415.31 — Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
Inkrafttreten
01.01.2020
Rechtsgebiet