SR 0.353.934.9
In Kraft0.353.934.9 — Vertrag vom 9. Juli 1869 zwischen der Schweiz und Frankreich über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern
Inkrafttreten
01.02.1870
Rechtsgebiet
0.353.934.9 — Vertrag vom 9. Juli 1869 zwischen der Schweiz und Frankreich über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern