SR 0.311.53
In Kraft0.311.53 — Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Inkrafttreten
01.09.1993
Rechtsgebiet
0.311.53 — Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten