SR 0.192.122.423.2

In Kraft

0.192.122.423.2 — Abkommen vom 18. Oktober 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Französischen Republik und der Europäischen Organisation für Kernforschung über das Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die zur Ausführung staatsübergreifender Dienstleistungen auf dem Gelände der Organisation tätig sind

Inkrafttreten
18.01.2014
Rechtsgebiet
Abkommen vom 13. September 1965 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Ausdehnung des Geländes der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung auf französisches Hoheitsgebiet (mit Anhängen und Briefwechsel)