9F_31/2024 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, pério

Bundesgericht streicht Revisionsgesuch von Steuerpflichtigen nach Rückzug vom Geschäftsregister und auferlegt reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken.

Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2009 à 2015

Dossiernummer 9F_31/2024
Entscheiddatum 27.02.2026
Publikationsdatum 20.03.2026
Abteilung IIIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Finances publiques & droit fiscal
Sprache fr
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Das Bundesgericht hatte über ein Revisionsgesuch betreffend kantonale und kommunale Steuern sowie direkte Bundessteuer des Kantons Genf für die Steuerperioden 2009 bis 2015 zu befinden. Der Gesuchsteller hatte am 24. Dezember 2024 eine Revision des Bundesgerichtsurteils vom 20. August 2024 (9C_122/2024) verlangt, das Verfahren war danach rund ein Jahr sistiert worden.

Mit Schreiben vom 6. und 19. Februar 2026 zog der Gesuchsteller seine Revisionsbegehren ausdrücklich zurück. Die Einzelrichterin nahm den Rückzug gestützt auf Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG sowie Art. 73 Abs. 1 BZP i.V.m. Art. 71 BGG zur Kenntnis und schrieb die Sache als erledigt ab.

Da nach ständiger Praxis diejenige Partei, die ihre Eingabe zurückzieht, die Bundesgerichtskosten zu tragen hat, wurden dem Gesuchsteller reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt (Art. 66 Abs. 2 BGG). Der Entscheid hat keine weitergehende Bedeutung und bestätigt die gängige bundesgerichtliche Praxis zur Kostenfolge bei Rückzug eines Rechtsmittels.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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