9F_31/2024 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, pério
Bundesgericht streicht Revisionsgesuch von Steuerpflichtigen nach Rückzug vom Geschäftsregister und auferlegt reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken.
Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2009 à 2015
Das Bundesgericht hatte über ein Revisionsgesuch betreffend kantonale und kommunale Steuern sowie direkte Bundessteuer des Kantons Genf für die Steuerperioden 2009 bis 2015 zu befinden. Der Gesuchsteller hatte am 24. Dezember 2024 eine Revision des Bundesgerichtsurteils vom 20. August 2024 (9C_122/2024) verlangt, das Verfahren war danach rund ein Jahr sistiert worden.
Mit Schreiben vom 6. und 19. Februar 2026 zog der Gesuchsteller seine Revisionsbegehren ausdrücklich zurück. Die Einzelrichterin nahm den Rückzug gestützt auf Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG sowie Art. 73 Abs. 1 BZP i.V.m. Art. 71 BGG zur Kenntnis und schrieb die Sache als erledigt ab.
Da nach ständiger Praxis diejenige Partei, die ihre Eingabe zurückzieht, die Bundesgerichtskosten zu tragen hat, wurden dem Gesuchsteller reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt (Art. 66 Abs. 2 BGG). Der Entscheid hat keine weitergehende Bedeutung und bestätigt die gängige bundesgerichtliche Praxis zur Kostenfolge bei Rückzug eines Rechtsmittels.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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