9F_30/2024 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, pério

Bundesgericht streicht Revisionsgesuch gegen Steuerurteil aus Genf 2008 nach Rückzug des Gesuchstellers vom Rôle.

Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, période fiscale 2008

Dossiernummer 9F_30/2024
Entscheiddatum 27.02.2026
Publikationsdatum 20.03.2026
Abteilung IIIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Finances publiques & droit fiscal
Sprache fr
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Der Gesuchsteller A.________ hatte am 24. Dezember 2024 beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch gegen das Urteil 9C_368/2023 vom 25. Oktober 2023 eingereicht, das kantonale und direkte Bundessteuern des Kantons Genf für die Steuerperiode 2008 betraf. Mit Schreiben vom 6. und 19. Februar 2026 erklärte er den Rückzug seines Gesuchs, nachdem das Verfahren rund ein Jahr sistiert gewesen war.

Die Einzelrichterin der III. öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts nahm den Rückzug zu Kenntnis und strich die Sache gemäss Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG sowie Art. 73 Abs. 1 BZP i.V.m. Art. 71 BGG vom Rôle. Entsprechend dem Grundsatz, dass die rückziehende Partei die Verfahrenskosten zu tragen hat, wurden dem Gesuchsteller reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.

Der Entscheid hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung; er bestätigt die gängige Praxis des Bundesgerichts, bei Rückzug eines Rechtsmittels reduzierte Kosten aufzuerlegen und die Sache formlos abzuschreiben.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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