9C_701/2025 — Assurance-invalidité (retrait du recours)

Bundesgericht schreibt Invalidenversicherungsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung nach Rückzug durch den Beschwerdeführer vom Rollen ab.

Assurance-invalidité (retrait du recours)

Dossiernummer 9C_701/2025
Entscheiddatum 09.04.2026
Publikationsdatum 01.05.2026
Abteilung IIIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Assurance-invalidité
Sprache fr
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A.________ hatte am 16. Dezember 2025 beim Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverweigerung gegen das Kantonsgericht Freiburg, Sozialversicherungsgericht, eingereicht, weil dieses in seiner Invalidenversicherungssache untätig geblieben sein soll. Mit Schreiben vom 30. März 2026 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück.

Die Einzelrichterin der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts schrieb die Sache gestützt auf Art. 32 Abs. 2 und 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP infolge des Rückzugs vom Rollen ab. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG verzichtet.

Der Entscheid hat keine weitergehende rechtliche Bedeutung; er bestätigt lediglich die prozessuale Standardpraxis, wonach ein Beschwerderückzug zur kostenlosen Abschreibung des Verfahrens führt. Der Rückzug lässt darauf schliessen, dass das Kantonsgericht Freiburg zwischenzeitlich in der Sache tätig geworden ist und der ursprüngliche Grund für die Rechtsverweigerungsbeschwerde entfallen ist.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.

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