9C_692/2025 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Vaud et impôt fédéral direct, période

Bundesgericht schreibt Steuerbeschwerde betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2005–2007 nach Rückzug des Beschwerdeführers ab.

Impôts cantonaux et communaux du canton de Vaud et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2005-2007

Dossiernummer 9C_692/2025
Entscheiddatum 18.03.2026
Publikationsdatum 27.03.2026
Abteilung IIIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Finances publiques & droit fiscal
Sprache fr
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Der Beschwerdeführer hatte am 5. Dezember 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 4. November 2025 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2005 bis 2007 erhoben. Mit Schreiben vom 11. Februar 2026 zog er die Beschwerde zurück.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schrieb die Sache als gegenstandslos vom Rollen ab. Gemäss dem Grundsatz, dass die rückziehende Partei die Verfahrenskosten trägt, auferlegte der Einzelrichter dem Beschwerdeführer Gerichtskosten von 500 Franken. Ein Anspruch auf Parteientschädigung bestand nicht.

Der Entscheid hat keine weitergehende rechtliche Bedeutung; er bestätigt die gefestigte Praxis des Bundesgerichts, wonach bei Rückzug einer Beschwerde die bis dahin entstandenen Gerichtskosten der rückziehenden Partei auferlegt werden.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.