9C_55/2026 — Assurance-invalidité
Bundesgericht schreibt Beschwerde im Invalidenversicherungsverfahren nach Rückzug der Beschwerdeführerin als erledigt ab.
Assurance-invalidité
Die Beschwerdeführerin hatte am 21. Januar 2026 beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil der Chambre des assurances sociales des Kantonsgerichts Genf vom 22. Dezember 2025 in einer Invalidenversicherungssache erhoben. Mit Schreiben vom 10. Februar 2026 zog sie ihre Beschwerde zurück.
Die Präsidentin der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts ordnete gestützt auf Art. 32 Abs. 2 und 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP die Abschreibung der Sache vom Rollen an. In Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG wurden keine Gerichtskosten erhoben.
Der Entscheid hat keine eigenständige rechtliche Tragweite; er bestätigt lediglich die verfahrensrechtliche Praxis, dass ein Rückzug der Beschwerde zur kostenlosen Abschreibung des Verfahrens führt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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