9C_180/2026 — Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn und direkte Bundessteuer, Steu
Bundesgericht schreibt Beschwerde gegen Steuergerichtsentscheid des Kantons Solothurn nach Rückzug durch den Beschwerdeführer kostenlos ab.
Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2024
Der Beschwerdeführer hatte gegen ein Urteil des Kantonalen Steuergerichts Solothurn vom 12. Januar 2026 betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2024 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhoben. Mit Schreiben vom 11. März 2026 zog er diese Beschwerde zurück.
Die Präsidentin der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung schrieb das Verfahren gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP sowie Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt ab. In Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG wurde auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet.
Der Entscheid hat keine rechtliche Grundsatzbedeutung, da er ausschliesslich prozessualer Natur ist. Er zeigt jedoch, dass das Bundesgericht beim Rückzug einer Beschwerde im Steuerrecht in der Regel keine Kosten auferlegt, was den Beschwerdeführern eine gewisse Flexibilität in der Prozessführung belässt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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