9C_167/2026 — Imposta cantonale del Cantone Ticino e imposta federale diretta, periodo fiscale

Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil die Beschwerdeführer den geforderten Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlten und keine Verfassungsverletzung nachwiesen.

Imposta cantonale del Cantone Ticino e imposta federale diretta, periodo fiscale 2019

Dossiernummer 9C_167/2026
Entscheiddatum 20.03.2026
Publikationsdatum 14.04.2026
Abteilung III Corte di diritto pubblico
Rechtsgebiet Finanze pubbliche & diritto tributario
Sprache it
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Das Tessiner Steuergesetz erlaubt der Steuerrekurskommission, von säumigen Steuerpflichtigen einen Kostenvorschuss zu verlangen und bei Nichtleistung auf die Beschwerde nicht einzutreten. Im vorliegenden Fall hatten die Beschwerdeführer den angeforderten Vorschuss von 5'000 Franken nicht innert Frist geleistet, woraufhin die Steuerrekurskommission ihre Beschwerde gegen die Veranlagung 2019 als unzulässig erklärte.

Vor Bundesgericht rügten die Beschwerdeführer eine willkürliche und diskriminierende Anwendung des kantonalen Prozessrechts sowie überspitzten Formalismus. Sie stützten sich dabei auf Tatsachen, die im angefochtenen Urteil nicht festgestellt waren, namentlich auf ein angeblich hinterlegtes Depot von 80'000 Franken und auf die unterschiedliche Behandlung zweier juristischer Personen. Da diese Sachverhaltselemente nicht aktenkundig waren und die Beschwerdeführer ihre Einwände nicht rechtzeitig vor der Vorinstanz vorgebracht hatten, konnte das Bundesgericht darauf nicht abstellen und wies sämtliche Rügen ab.

Das Urteil bestätigt, dass die fristgerechte Leistung eines Kostenvorschusses eine zwingende Prozessvoraussetzung ist und Einwände dagegen rechtzeitig bei der Vorinstanz geltend gemacht werden müssen. Wer es versäumt, relevante Umstände im kantonalen Verfahren einzubringen, kann diese vor Bundesgericht grundsätzlich nicht mehr nachschieben.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.