8C_644/2025 — Unfallversicherung (Nichtberufsunfall; Versicherteneigenschaft)

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Bundesgericht bestätigt: Teilzeitangestellte mit durchschnittlich unter 8 Wochenstunden hat keinen NBU-Versicherungsschutz, auch bei kurzem befristetem Arbeitsverhältnis.

Unfallversicherung (Nichtberufsunfall; Versicherteneigenschaft)

Dossiernummer 8C_644/2025
Entscheiddatum 25.03.2026
Publikationsdatum 15.04.2026
Abteilung IV. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Unfallversicherung
Sprache de
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Das UVG sieht für Teilzeitbeschäftigte nur dann Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle vor, wenn sie durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Strittig war, wie diese Minimalgrenze bei einem sehr kurzen befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis (16 Tage, 19,5 Arbeitsstunden, 20 % Pensum) zu berechnen ist, wenn der Unfall nach Vertragsende eingetreten ist.

Das Bundesgericht bestätigte das vorinstanzliche Urteil und die Anwendung der Empfehlung Nr. 7/87 der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG. Massgebend für die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit sind gemäss Ziff. 3 dieser Empfehlung alle Kalenderwochen, in denen mindestens eine Stunde gearbeitet wurde – hier drei Wochen. Die 19,5 geleisteten Stunden dividiert durch drei Wochen ergeben 6,5 Stunden pro Woche, was unter der gesetzlichen Mindestgrenze von 8 Stunden liegt. Die von der Beschwerdeführerin beantragten Alternativen (Division durch 16 Tage oder durch zwei Wochen) finden in der Empfehlung keine Stütze und widersprechen den dortigen Rechenbeispielen für befristete Arbeitsverhältnisse.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei sehr kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen mit unregelmässiger Teilzeitarbeit das Risiko besteht, die NBU-Deckungsschwelle nicht zu erreichen, selbst wenn ein formelles Arbeitsverhältnis bestand. Die Berechnungsmethode gemäss Empfehlung Nr. 7/87 gilt gleichermassen für befristete wie unbefristete Arbeitsverhältnisse, und es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach stets die für die versicherte Person günstigste Berechnungsweise anzuwenden sei.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.