8C_395/2025 — Invalidenversicherung

Bundesgericht heisst IV-Beschwerde gut, weil Berichte einer Fachpsychologin nicht allein wegen fehlender Facharzteigenschaft unbeachtet bleiben dürfen.

Invalidenversicherung

Dossiernummer 8C_395/2025
Entscheiddatum 02.04.2026
Publikationsdatum 23.04.2026
Abteilung IV. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Invalidenversicherung
Sprache de
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Das Invalidenversicherungsrecht verlangt verlässliche medizinische Grundlagen zur Beurteilung des Leistungsanspruchs. Bestehen geringe Zweifel an versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen des RAD, sind ergänzende Abklärungen vorzunehmen. Streitig war, ob die IV-Stelle zu Recht einen Rentenanspruch einer an ADHS und depressiver Komorbidität leidenden Frau verneinte, indem sie sich ausschliesslich auf RAD-Aktenbeurteilungen stützte und den detaillierten Verlaufsbericht der behandelnden Fachpsychologin unbeachtet liess.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Versicherungsgerichts Aargau auf und wies die Sache zur neuen Verfügung an die IV-Stelle zurück. Es stellte fest, dass Berichte von Fachpsychologen nicht allein aufgrund fehlender Facharzteigenschaft pauschal als beweisuntauglich abgetan werden dürfen. Die Fachpsychologin hatte substanziierte, teilweise wissenschaftlich abgestützte Einwände vorgebracht – namentlich die Kontraindikation von Methylphenidat wegen eines Glaukoms sowie eine menopausal bedingte Symptomverstärkung – welche einer fachärztlichen Würdigung bedurft hätten. Indem die Vorinstanz diese Einwände ohne Rückfrage beim RAD selbst verwarf, nahm sie eine unzulässige fachfremde Beurteilung vor.

Das Urteil stärkt den Untersuchungsgrundsatz im Sozialversicherungsverfahren und präzisiert die Rechtsprechung von BGE 151 V 258: Auch Fachpersonen ohne Facharzttitel können beweisrelevante Beiträge leisten, sofern ihre Einwände substanziiert und medizinisch fundiert sind. IV-Stellen und kantonale Gerichte sind verpflichtet, solche Berichte inhaltlich zu prüfen und bei verbleibenden Zweifeln weitere Abklärungen – nötigenfalls eine externe fachpsychiatrische Begutachtung – anzuordnen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.