7B_85/2023 — Einstellungsverfügung (Arbeitsunfall)

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Bundesgericht bestätigt Einstellung des Strafverfahrens nach schwerem Arbeitsunfall, weil die Arbeitgeberin ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hatte.

Einstellungsverfügung (Arbeitsunfall)

Dossiernummer 7B_85/2023
Entscheiddatum 24.03.2026
Publikationsdatum 30.04.2026
Abteilung II. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Strafprozess
Sprache de
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Das Strafgesetzbuch stellt fahrlässige schwere Körperverletzung unter Strafe, und das Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeberinnen zu angemessenen Sicherheitsmassnahmen. Streitig war, ob die Arbeitgeberin C.________ AG strafrechtlich verantwortlich ist für einen Arbeitsunfall vom November 2017, bei dem ein Baumpfleger auf 8 bis 10 Meter Höhe sein Halteseil mit der Motorsäge durchtrennte, abstürzte und schwerste Hirnverletzungen erlitt.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des direkt Verletzten nicht ein, weil dieser bereits Zivilklage beim Regionalgericht erhoben hatte und eine adhäsionsweise Beurteilung von Zivilforderungen im Strafverfahren eine anderweitige Rechtshängigkeit ausschliesst. Die Beschwerde der Ehefrau als Angehörige wurde hingegen materiell geprüft, aber abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die Vorinstanz ohne Willkür von einer klaren Beweislage ausgehen durfte: Die Arbeitgeberin verfügte über ein aktuelles Sicherheitskonzept, führte unangemeldete Audits durch und hatte kurz vor dem Unfall die Einhaltung der Schutzausrüstungsvorschriften kontrolliert. Der Verunfallte selbst war ein ausgewiesener Fachmann und Instruktor für Absturzsicherung und kannte die Pflicht zur Verwendung eines zweiten Sicherungsseils.

Der Entscheid verdeutlicht, dass eine Arbeitgeberin, die eine gelebte Sicherheitskultur nachweisen kann und ihre Kontrollpflichten erfüllt, strafrechtlich nicht haftet, wenn ein erfahrener Spezialist elementare Sicherheitsregeln eigenverantwortlich missachtet. Zugleich bestätigt das Urteil die strenge Rechtsprechung zur Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bei bereits anderweitig anhängigen Zivilklagen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.