7B_766/2025 — Passive Bestechung

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Bundesgericht weist Beschwerde wegen passiver Privatbestechung ab und bejaht schweizerische Strafhoheit, da Tatentschluss und Fahrtantritt in der Schweiz erfolgten.

Passive Bestechung

Dossiernummer 7B_766/2025
Entscheiddatum 07.04.2026
Publikationsdatum 04.05.2026
Abteilung II. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Straftaten
Sprache de
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Das StGB unterwirft dem schweizerischen Strafrecht, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen ausführt oder wo der Erfolg eingetreten ist. Strittig war, ob Schweizer Strafverfolgungsbehörden für einen Bestechungsvorfall zuständig sind, der sich physisch auf französischem Boden abspielte, nachdem der Beschwerdeführer als Hofweibel eines Schweizer Unternehmens einen Stellenbewerber in Illzach (Frankreich) um EUR 2'000.– für eine Anstellung bat.

Das Bundesgericht bestätigte die schweizerische Zuständigkeit, weil der Beschwerdeführer den Tatentschluss in Basel fasste, das Telefonat von dort aus führte und die Fahrt nach Frankreich ebenfalls von der Schweiz aus antrat. Gestützt auf BGE 104 IV 175 genügt der Beginn der Tatausführung auf schweizerischem Territorium, um die inländische Strafhoheit zu begründen. Ebenso verwarf das Gericht die Willkürrüge gegen die antizipierte Beweiswürdigung: Die Vorinstanz durfte die beantragten erneuten Zeugeneinvernahmen ablehnen, da die bisherigen Aussagen konstant, plausibel und glaubhaft waren und das nachträgliche Schreiben eines Belastungszeugen eher dessen fortbestehende Angst vor dem Beschwerdeführer widerspiegelte als eine bewusste Falschbelastung belegte.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei grenzüberschreitenden Straftaten bereits vorbereitende Handlungen auf Schweizer Boden – insbesondere der Antritt einer Reise zum Tatort – die inländische Strafzuständigkeit begründen können. Dies schliesst Lücken bei negativen Kompetenzkonflikten im internationalen Verhältnis und stärkt die Verfolgbarkeit von Bestechungshandlungen, die zwar formal im Ausland vollzogen werden, aber ihren Ursprung in der Schweiz haben.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.