7B_244/2026 — Haftentlassungsgesuch; Verlängerung der Untersuchungshaft

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Bundesgericht bestätigt Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei qualifiziertem Betäubungsmittelhandel mit 66 Gramm hochreinem Kokain.

Haftentlassungsgesuch; Verlängerung der Untersuchungshaft

Dossiernummer 7B_244/2026
Entscheiddatum 17.03.2026
Publikationsdatum 26.03.2026
Abteilung II. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Strafprozess
Sprache de
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Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO erlaubt Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr, wenn die beschuldigte Person dringend verdächtig ist, bereits früher gleichartige Straftaten begangen zu haben, und ernsthaft zu befürchten ist, dass sie erneut schwere Delikte begeht. Streitig war, ob diese Voraussetzungen bei einem Beschuldigten erfüllt sind, dem qualifizierter Betäubungsmittelhandel vorgeworfen wird und bei dem 65,98 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgehalt von 98 % sichergestellt wurden.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es bestätigte, dass das Vortatenerfordernis trotz zurückliegender Verurteilungen aus den Jahren 2015 und 2017 erfüllt ist, solange diese im Strafregister eingetragen sind. Die sichergestellte Kokainmenge überschreitet die Qualifikationsschwelle von 18 Gramm Reinsubstanz deutlich, was die Schwere der drohenden Delikte begründet. Die Rückfallprognose durfte die Vorinstanz auf die einschlägige Vorbelastung, die erneut sichergestellten Substanzen und dokumentierte Verkaufskontakte stützen. Ersatzmassnahmen wie Meldepflichten oder Kontaktverbote wurden als ungeeignet erachtet, die festgestellte Wiederholungsgefahr wirksam zu bannen.

Der Entscheid bestätigt, dass qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz die einfache Wiederholungsgefahr gemäss Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO begründen können, auch wenn sie keine unmittelbare Gefährdung individueller Körperintegrität darstellen. Bei schwerwiegenden Delikten mit erheblicher Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sind die Anforderungen an die Rückfallgefahr entsprechend tiefer anzusetzen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.