7B_204/2024 — Ordonnance de classement (viol, actes d'ordre sexuel commis sur une personne inc

25

Bundesgericht bestätigt Verfahrenseinstellung wegen Vergewaltigung, da dem Ehemann das Wissen um fehlendes Einverständnis seiner Frau nicht nachweisbar war.

Ordonnance de classement (viol, actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de résistance)

Dossiernummer 7B_204/2024
Entscheiddatum 24.03.2026
Publikationsdatum 14.04.2026
Abteilung IIe Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Procédure pénale
Sprache fr
🤖 KI-Analyse anzeigen

Der Vergewaltigungstatbestand (Art. 190 StGB a.F.) setzt neben dem fehlenden Einverständnis der Frau voraus, dass der Täter diesen Mangel kannte oder zumindest in Kauf nahm. Im vorliegenden Fall zeigte die Beschwerdeführerin an, ihr Ehemann habe sie am 1. Januar 2022 vergewaltigt; die Staatsanwaltschaft Neuenburg stellte das Verfahren ein, und die kantonale Rechtsmittelinstanz bestätigte diese Einstellung.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanz den Grundsatz «in dubio pro duriore» nicht verletzt hatte: Die Beschwerdeführerin hatte das vereinbarte Sicherheitswort nicht benutzt, und ein allfälliges non-verbales Widerstandsverhalten war angesichts der von beiden Ehegatten gelebten, von Gewalt geprägten Sexualpraktiken und der Dunkelheit beim Geschlechtsverkehr für den Ehemann nicht eindeutig als Ablehnung erkennbar. Auch der bekannte schlechte psychische Zustand der Frau liess keinen zwingenden Schluss auf fehlendes Einverständnis zu, da die Eheleute noch kurz zuvor einvernehmliche Sexualkontakte gepflegt hatten und die Frau kurz vor dem Vorfall ein Avancement des Ehemanns erfolgreich verbal zurückgewiesen hatte.

Das Urteil verdeutlicht die Grenzen des subjektiven Tatbestands bei sadomasochistisch geprägten Beziehungen: Selbst wenn eine Person objektiv nicht einverstanden war, kann eine Anklage unterbleiben, wenn eine Verurteilung wegen fehlenden Vorsatzes des Beschuldigten a priori unwahrscheinlicher als ein Freispruch erscheint. Es unterstreicht zugleich, wie bedeutsam klare Kommunikationsmechanismen (Sicherheitswörter auch für non-verbale Situationen) in solchen Beziehungen für die strafrechtliche Beurteilung sind.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.