7B_124/2026 — Massnahmenindizierte Zwangsmassnahmen

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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Zwangsmedikation im Massnahmenvollzug ab, weil die psychiatrische Diagnose der paranoiden Schizophrenie hinreichend belegt ist.

Massnahmenindizierte Zwangsmassnahmen

Dossiernummer 7B_124/2026
Entscheiddatum 31.03.2026
Publikationsdatum 24.04.2026
Abteilung II. strafrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Strafrecht (allgemein)
Sprache de
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Das Strafrecht ermöglicht bei schuldunfähigen Tätern die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sowie im Vollzug massnahmenindizierte Zwangsmassnahmen wie Zwangsmedikation, wenn die betroffene Person die notwendige Behandlung verweigert. Im vorliegenden Fall wurde ein wegen versuchter Tötung freigesprochener und seit 2019 stationär untergebrachter Mann wiederholt zur Zwangsmedikation verpflichtet, nachdem er die freiwillige Medikamenteneinnahme verweigerte. Er bestritt vor Bundesgericht die Diagnose der paranoiden Schizophrenie und verlangte ein neues Gutachten.

Das Bundesgericht bestätigte den vorinstanzlichen Entscheid vollumfänglich. Es hielt fest, dass sich der Beschwerdeführer nicht hinreichend mit den detaillierten Erwägungen des Appellationsgerichts auseinandergesetzt hatte und seine Kritik am Gutachten von Dr. med. F. bloss appellatorischer Natur war. Die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie wurde von sämtlichen involvierten Gutachtern und behandelnden Ärzten gestützt, und es fehlte an konkreten Anhaltspunkten für Willkür in der vorinstanzlichen Beweiswürdigung. Das Gesuch um ein neues Gutachten sowie um unentgeltliche Rechtspflege wurde mangels Erfolgsaussichten abgewiesen.

Der Entscheid bekräftigt, dass Zwangsmedikationen im Massnahmenvollzug rechtlich zulässig sind, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine schlüssige psychiatrische Grundlage besteht. Er verdeutlicht zudem die hohen Begründungsanforderungen an Willkürrügen vor Bundesgericht: Blosse Behauptungen ohne substanziierte Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen genügen nicht.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.