7B_1063/2023 — Misswirtschaft; Anklagegrundsatz, Strafzumessung, Ersatzforderung
5Bundesgericht weist Beschwerde wegen Misswirtschaft ab und bestätigt Ersatzforderung von Fr. 311'043.20 sowie Verbindungsbusse von Fr. 10'000.
Misswirtschaft; Anklagegrundsatz, Strafzumessung, Ersatzforderung
Der Tatbestand der Misswirtschaft (Art. 165 StGB) erfasst Organe, die ihre gesellschaftsrechtlichen Pflichten verletzen und dadurch zur Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft beitragen. Werden dabei durch die Straftat erlangte Vermögenswerte nicht mehr beschlagnahmt werden können, ordnet das Gericht gestützt auf Art. 71 StGB eine staatliche Ersatzforderung an. Streitig war, ob die Verurteilung des Verwaltungsratspräsidenten der B. AG wegen Misswirtschaft, die gegen ihn festgesetzte Verbindungsbusse von Fr. 10'000 sowie die Ersatzforderung von Fr. 311'043.20 bundesrechtskonform sind.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde in allen Punkten ab. Die Rüge der Anklageprinzipverletzung scheiterte mangels hinreichender Begründung. Die beanstandete Verwertung von Aussagen nicht konfrontierter Mitbeschuldigter erwies sich als unbegründet oder ungenügend substantiiert. Die Verbindungsbusse von Fr. 10'000 (rund 3 % der Geldstrafe von Fr. 330'000) hielt sich klar im sachgerichtlichen Ermessen. Die Durchführung des Berufungsverfahrens im Schriftverfahren war gestützt auf Art. 406 Abs. 1 lit. e StPO zulässig, da nur noch die Ersatzforderung angefochten war. Die Ersatzforderung wurde bestätigt, da der Beschwerdeführer als Verwaltungsratspräsident für die gesamte nicht mehr einzubringende Steuerschuld mitverantwortlich war und sich mindestens Fr. 675'000 aus der Gesellschaft hatte auszahlen lassen.
Das Urteil verdeutlicht, dass Verwaltungsräte, die Buchführungs- und Steuererklärungspflichten systematisch missachten und Gesellschaftsvermögen zugunsten von Organen oder nahestehenden Personen abfliessen lassen, neben der Strafverfolgung wegen Misswirtschaft mit empfindlichen Ersatzforderungen des Staates rechnen müssen, die sich an der gesamten nicht einbringbaren Steuerschuld orientieren können.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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