6B_980/2025 — Mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung, Beweiserhebung, Landesverweisung, Strafz
10Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung, 15 Jahre Freiheitsstrafe und Landesverweisung vollumfänglich ab.
Mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung, Beweiserhebung, Landesverweisung, Strafzumessung, Massnahmen; Willkür, Verletzung des Beschleunigungsgebots, Verletzung des rechtlichen Gehörs
Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts Aargau, das den Beschwerdeführer wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte, eine ambulante Massnahme anordnete und ihn für 12 Jahre des Landes verwies. Der Beschwerdeführer rügte unter anderem Verfahrensfehler im Vorverfahren, willkürliche Beweiswürdigung, Verletzung des Beschleunigungsgebots sowie eine rechtswidrige Landesverweisung.
Das Bundesgericht trat auf die meisten Rügen mangels hinreichender Begründung nicht ein oder wies sie als unbegründet ab. Prozessuale Rügen zu Delegationen von Einvernahmen an die Polizei und zur fehlenden Schlusseinvernahme wurden als verspätet und ohnehin unerheblich beurteilt, da es sich um blosse Ordnungsvorschriften handelt. Die Willkürrüge zur Beweiswürdigung scheiterte daran, dass der Beschwerdeführer der vorinstanzlichen Würdigung lediglich seine eigene Sicht entgegenstellte. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots verneinte das Gericht mangels Aufzeigung konkreter Verfahrenslücken. Die Landesverweisung bestätigte das Bundesgericht als verhältnismässig, da angesichts der Schwere der Katalogtat und der mittelhohen Rückfallprognose das öffentliche Interesse klar überwiegt.
Der Entscheid bestätigt die restriktive Praxis des Bundesgerichts bei appellatorischer Kritik an kantonalen Sachverhaltsfeststellungen und unterstreicht, dass bei schwersten Katalogtaten wie versuchter vorsätzlicher Tötung selbst in der Schweiz geborene Ausländer mit obligatorischer Landesverweisung rechnen müssen, sofern keine ausserordentlichen Umstände vorliegen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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