6B_921/2024 — Mord (Freispruch); Willkür etc.
30Bundesgericht weist Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab und bestätigt Freispruch vom Mordvorwurf mangels hinreichender Indizien.
Mord (Freispruch); Willkür etc.
Das Bundesgericht überprüft Sachverhaltsfeststellungen kantonaler Instanzen nur auf Willkür hin. Im vorliegenden Fall warf die Zürcher Staatsanwaltschaft dem Beschwerdegegner vor, im September 2018 einen schlafenden Mitbewohner mit einer selbst gefertigten Waffe getötet zu haben. Das Obergericht Zürich sprach ihn zweimal frei, da die vorhandenen Indizien – ein mögliches Motiv nach einer Schlägerei, eine DNA-Spur an einer von zehn Einstichstellen sowie widersprüchliche Zeugenaussagen zu einer angeblichen Tötungsankündigung – in ihrer Gesamtheit keinen rechtsgenüglichen Beweis für die Täterschaft ergaben.
Das Bundesgericht bestätigt, dass die Vorinstanz weder einzelne Indizien willkürlich gewürdigt noch den Grundsatz «in dubio pro reo» überstrapaziert hat. Die Glaubhaftigkeit der Belastungszeugen war erheblich herabgesetzt, objektive Beweismittel wie Handydaten stützten die belastenden Aussagen nicht, und die DNA-Spur liess sich mit einem zufälligen Kontakt am gemeinschaftlich genutzten Gegenstand erklären. Die Beschwerdeführerin vermochte nicht darzulegen, dass das Gesamtergebnis der Beweiswürdigung schlechterdings unhaltbar war.
Der Entscheid verdeutlicht, dass bei reinem Indizienbeweis eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn die Gesamtheit der Indizien vernünftige Zweifel ausschliesst. Eine bloss mögliche oder vertretbarere Würdigung durch die Anklagebehörde genügt nicht, um eine willkürliche Beweiswürdigung der Vorinstanz zu belegen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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