6B_809/2025 — Lésions corporelles simples qualifiées; injure; menaces qualifiées; contrainte;

5

Bundesgericht weist Beschwerde eines Mannes ab, der wegen häuslicher Gewalt, Drohung, Nötigung und Beleidigung gegenüber seiner Ehefrau verurteilt wurde.

Lésions corporelles simples qualifiées; injure; menaces qualifiées; contrainte; droit d'être entendu; présomption d'innocence; abitraire

Dossiernummer 6B_809/2025
Entscheiddatum 11.02.2026
Publikationsdatum 17.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Infractions
Sprache fr
🤖 KI-Analyse anzeigen

Das Bundesgericht prüfte einen Straffall aus dem Kanton Waadt betreffend häusliche Gewalt. Der Beschwerdeführer war von der kantonalen Berufungsinstanz wegen einfacher qualifizierter Körperverletzung, Beleidigung, qualifizierter Drohung und Nötigung zum Nachteil seiner Ehefrau verurteilt worden. Er rügte vor Bundesgericht die Verletzung des rechtlichen Gehörs (unterlassene Einvernahme des minderjährigen Sohnes als Zeuge), willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie die Verletzung der Unschuldsvermutung.

Das Bundesgericht wies sämtliche Rügen ab, soweit es darauf eintrat. Hinsichtlich der verweigerten Zeugeneinvernahme des damals 17-jährigen Sohnes hielt es fest, dass die Vorinstanz ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs eine antizipierte Beweiswürdigung vornehmen durfte, zumal das Kindesinteresse an der Verschonung vom elterlichen Konflikt überwiegt und der Beschwerdeführer nicht dargelegt hatte, inwiefern die Einvernahme entscheidrelevant gewesen wäre. Die Sachverhaltsrügen erwiesen sich grösstenteils als appellatorisch und damit unzulässig; die Vorinstanz hatte ihre Überzeugung auf ein Bündel konvergierender Indizien gestützt und die Aussagen der Geschädigten differenziert gewürdigt.

Der Entscheid bestätigt die restriktiven Anforderungen des Bundesgerichts an Sachverhaltsrügen im Strafrecht und verdeutlicht, dass der Schutz minderjähriger Kinder vor den Auswirkungen elterlicher Konflikte (Art. 154 StPO) die Konfrontationsrechte des Beschuldigten in gewissen Grenzen einschränken kann, sofern die Überzeugungsbildung ohne die beantragte Einvernahme möglich ist.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.